Wie funktionieren Einbruchmeldeanlagen – und was muss man beim Einbau beachten?
Einbruchmeldeanlagen (EMA), allgemein auch unter dem Namen Alarmanlagen geläufig, sind technische Anlagen zum Schutz gegen das unbefugte Eindringen in Gebäude und Anlagen. Mittels Sensoren werden dabei festgelegte Bereiche überwacht. Bei Anzeichen wie Bewegung, Körperwärme, Wanddurchbrüchen oder Glasbruch wird über die EMA ein Alarm ausgelöst. Unser Sicherheitsdienst informiert Sie darüber, aus welchen Komponenten sich eine EMA zusammensetzt, was es bei der Planung zu beachten gibt und welche Sicherheit sie bietet.
Was sind die Bestandteile einer Einbruchmeldeanlage?
Eine Einbruchmeldeanlage besteht aus zahlreichen einzelnen Komponenten. Dazu zählen:
- Sensoren (z. B. Magnetsensoren)
- Melder (z. B. Bewegungsmelder)
- Display/Anzeige
- Energieversorgung
- Schalteinrichtung fürs Scharfstellen
- Signalgeber
- Übertragungseinrichtung
- Einbruchmeldezentrale
Die Einbruchmeldezentrale ist das Herzstück einer solchen Alarmanlage. In ihr laufen die Meldungen und Signale aus den verschiedenen Sensoren zusammen – und es werden entsprechende Reaktionen ausgelöst. Die Energieversorgung ist üblicherweise mit einer Notstromversorgung ausgestattet, was das Betreiben der EMA auch während eines Stromausfalls möglich macht.
Die Funktionalität der EMA
Die Sensoren und Bewegungsmelder der Alarmanlage sind an die Einbruchmeldezentrale gekoppelt und stehen permanent mit dieser in Kontakt. Nimmt ein Sensor etwas wahr, was einen Einbruchsversuch suggerieren könnte, meldet er dies an die Zentrale – und dort wird über einen Signalgeber bzw. die Übertragungseinrichtung ein Alarm ausgelöst.
Mit der Schalteinrichtung lässt sich die Anlage ein- und ausschalten und über das Display kann man aktuelle Werte des Systems abrufen und Einstellungen vornehmen. Viele Systeme bieten zudem die Möglichkeit der komfortablen Bedienung über eine App auf Handy oder PC.
Für welche Arten der Überwachung sind EMA geeignet?
Generell sind EMA sowohl für die sogenannte Außenhautüberwachung wie auch für die Raumüberwachung im Inneren von Gebäuden geeignet.
Die Außenhautüberwachung beschreibt das Monitoring sämtlicher Zugänge, die ein Gebäude bietet. Das bedeutet, es werden sowohl Türen wie auch Fenster und Wartungs- und Belüftungsklappen überwacht, über die ein Zugang ins Innere möglich ist. Die Innenraumüberwachung wiederum sorgt im Gebäudeinneren für eine möglichst lückenlose Überwachung auf unbefugte Eindringlinge.
Außenhautüberwachung mit einer EMA
Die Außenhautüberwachung kann mittels verschiedener Möglichkeiten erfolgen. Da ist zum einen die Öffnungsüberwachung: Mittels Magnetkontakten werden dabei Fenster, Türen und Klappen aller Art dahingehend überwacht, ob sie offen oder geschlossen sind. Das System kann dann so programmiert werden, dass es je nach Zustand bestimmte Maßnahmen ergreift – also beispielsweise bei geöffneten Kontakten zu bestimmten Zeiten Alarm auslöst oder zumindest im ersten Schritt eine Meldung an ein vorgesehenes Gerät schickt.
Die einfachste Variante ist, dass man als Gebäudebetreiber eine App auf dem Handy hat, über die man in so einem Fall eine Benachrichtigung erhält. So kann man selbst reagieren – und z. B. ein offenes Fenster irgendwo im Gebäude schließen. Alternativ kann man solche Meldungen auch direkt bei Behörden oder Sicherheitsdiensten auflaufen lassen. Aber es wäre sicher übertrieben, bei jedem versehentlich offen gelassenen Fenster nach Feierabend gleich die Polizei zu alarmieren. Die Aufschaltung der EMA auf einen Sicherheitsdienst ist jedoch ein guter Kompromiss, wenn man als Gebäudebetreiber keine Kapazitäten hat, ständig selbst nach dem Rechten zu sehen.
Neben der Öffnungs- oder Schließüberwachung ist eine Durchbruchüberwachung im Rahmen der Außenhautüberwachung wichtig. Diese lösen nur dann eine Meldung aus, wenn das Glas eines Fensters zerstört oder Schließsysteme gewaltvoll geöffnet werden. Selbst in Wänden können Sensoren verbaut werden, die bei einem Durchbruch Alarm geben. Die Durchbruchüberwachung ist auch mit Elementen wie Körperwärme- und Bewegungsmeldern ausgestattet.
Nehmen diese Sensoren zu bestimmten Zeiten Bewegungen oder Körperwärme wahr, lösen sie Alarm aus. Bei der Durchbruchsüberwachung sind Alarmmeldungen in den meisten Fällen tatsächlich ein Hinweis auf ein unbefugtes Eindringen – und sollten entsprechend bewertet werden. Auch diese Meldungen kann man sinnvollerweise auf die Serviceleitstelle eines Sicherheitsdienstes aufschalten, so dass bei Alarm erfahrene Sicherheitskräfte schnellstmöglich vor Ort sein können.
Bei aktivierter Außenhautüberwachung erlauben es die meisten EMA, dass sich dennoch Personen im Inneren des Gebäudes aufhalten können. Daher schalten viele Gebäudebetreiber den Part der EMA zur Außenhautüberwachung direkt mit Einbruch der Dunkelheit scharf, auch wenn im Gebäude noch gearbeitet wird.
Wichtig ist dabei jedoch, dass die Belegschaft im Gebäude darüber Bescheid weiß – und beispielsweise die mittels Scharfschaltung aktivierten Türen und Fenster nach diesem Zeitpunkt nicht mehr öffnet. So lässt sich verhindern, dass besonders dreiste Diebe sich im Schutze hereinbrechender Dunkelheit noch während der Arbeitszeiten Zugang verschaffen.
Innenraumüberwachung durch eine EMA
Die Innenraumüberwachung mittels einer Einbruchmeldeanlage wird auch als Objekt- oder Fallensicherung oder als Schwerpunktüberwachung bezeichnet. Diese Bezeichnung deutet schon an, dass diese Maßnahme in der Regel nur punktuell zum Einsatz kommt – eher weniger flächendeckend. Konkret bedeutet es, dass sich damit einzelne Räume oder Etagen besonders sichern lassen. Man kann bei vielen Systemen die Innenraumüberwachung sogar so präzise einstellen, dass sie lediglich einige spezielle Objekte wie z. B. Schränke oder den Tresor umfasst.
Welche Richtlinien und Kategorien gibt es bei EMA?
Für die Planung, den Einbau, die Zusammenstellung der Komponenten und den Betrieb von Einbruchmeldeanlagen geben die folgenden Normenreihen entsprechende Vorgaben: DIN EN 50130, 50136 und DIN VDE 0833.
Zudem werden EMA in vier Sicherheitsgrade eingeteilt – wobei man sich für die Absicherung von Betrieben und Einrichtungen eine EMA des Sicherheitsgrades 2, 3 oder 4 holen sollte. Mit steigender Zahl steigt auch die Sicherheitswirkung solch einer Anlage. Bei der Wahl der Sicherheitsstufe geht es nicht nur um das eigene Sicherheitsgefühl, sondern auch um die Gebäudeversicherung. Die Versicherungsgeber schreiben nämlich in der Regel für gewerbliche Anlagen beim Einbau einer EMA mindestens die Stufe 2, besser jedoch 3 vor.
Welche Alarmmeldungen kann eine EMA auslösen?
Eine Einbruchmeldeanlage kann auf verschiedene Weise Alarm schlagen. Eine Möglichkeit sind stille Alarme, die zum Beispiel beim Betreiber des Gebäudes, auf der Notruf- und Serviceleitstelle eines Sicherheitsunternehmens oder auch direkt bei der Polizei auflaufen.
Viele EMAs bieten zudem die Option, einen deutlichen akustischen Alarm im unmittelbaren Umfeld auszulösen. In diesem Fall schrillt eine Sirene im oder am Gebäude mit hoher Lautstärke los. Dies soll dazu führen, dass Eindringlinge von ihrem Vorhaben ablassen und das Weite suchen – und dass das direkte Umfeld des bedrohten Gebäudes auf den Einbruchsversuch aufmerksam wird.
Solch ein lauter Alarm scheint in vielen Fällen durchaus sinnvoll zu sein – schließt jedoch die Möglichkeit aus, einen Einbrecher auf frischer Tat zu stellen und dingfest zu machen. Die Abwägung, ob zusätzlich zur Alarmmeldung aufs eigene Handy oder eine Serviceleitstelle auch ein akustisches Alarmsignal vor Ort ausgelöst werden soll, liegt daher beim Betreiber der EMA – und sollte gut durchdacht werden.
Wählt man die Option eines lauten Alarmtons bei einem Einbruchsversuch, sollte man jedoch unbedingt im System die Dauer des Alarmtons einstellen. Denn man macht sich in keiner Nachbarschaft Freunde, wenn ein schriller Alarm über eine Viertelstunde oder länger durch die stille Nacht heult, bis endlich jemand vor Ort kommt, der ihn ausschaltet. Die meisten Systeme erlauben es, solch einen Alarm auf 1-3 Minuten zu begrenzen – was man als Gebäudebetreiber auch tun sollte.
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Woran erkennt man eine hochwertige EMA?
Wie die meisten anderen technischen Anlagen, so gibt es auch EMA in allen Qualitätsstufen. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte darauf Wert legen, dass die Technik an der EMA mit Zertifizierungen wie TÜV-Zertifikat oder CE-Kennzeichnung versehen ist. Auch die funktionale Bandbreite unterscheidet sich bei den verschiedenen EMA-Modellen.
Um eine hochwertige EMA zu kaufen, sollten Sie auf folgende Kriterien achten:
- Zertifizierungen technischer Komponenten
- Sicherheitsgrad 2,3 oder 4
- VdS-Kennzeichnung
- Absicherung aller Gebäudeöffnungen möglich – von Türen über Fenster bis hin zu Klappen
- Integrierte Durchbruchsicherung
- Möglichkeit zum Verbinden mit einer Videoüberwachung
- Bequeme Steuerung über eine App möglich
Was muss man beim Einbau einer EMA beachten?
Bei der Planung einer EMA sollte bedacht werden, auf welche Weise ein Gebäude in welcher Zeit genutzt wird. Dann nämlich wird man feststellen, dass nicht sämtliche Bestandteile solch einer Anlage in jedem Fall sinnvoll oder notwendig sind. Eine der häufigsten Quelle von Fehlalarmen sind z. B. Bewegungsmelder.
Diese können im Bürogebäude zum Beispiel schon durch auffliegende Papierseiten beim Einsatz eines Ventilators oder durch Insekten, die an unpassender Stelle unterwegs sind, ausgelöst werden. Auch Gebäude mit Postklappe oder ähnlichen Anlagen, in denen Lieferanten über Nacht oder früh am Morgen ihre Lieferungen ablegen können, bieten diverse Angriffspunkte für Fehlalarme durch Bewegungsmelder.
Entscheidend ist zudem, dass die EMA eine eigene Notstromversorgung haben sollte. Denn ansonsten könnten Einbrecher einfach von außen die Stromzufuhr zum Gebäude kappen, um die Alarmanlage aus dem Rennen zu nehmen.
In welchen Security-Feldern kommen EMA zum Einsatz?
Einbruchmeldeanlagen sind in allen Feldern der Objektsicherung und Gebäudesicherung sinnvolle Maßnahmen.
Dazu zählen:
- Objektschutz
- Gebäudeschutz
- Firmenbewachung
- Einzelhandels-Security
- Klinikbewachung
- Werkschutz
- Nachtwachen
- Security für Behörden
Welche Überwachungsanlagen sind über eine EMA hinaus noch sinnvoll?
Zu den sogenannten Gefahrenmeldeanlagen zählen neben Einbruchmeldeanlagen, häufig auch als Alarmanlagen bezeichnet, auch weitere Anlagenarten: Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Brandmeldeanlagen (BMA).
BMA sind essentielle Bestandteile des Brandschutzes in jedem Gebäude – sie umfassen Komponenten wie Rauch- und Hitzemelder, Feuermelder, Ansteuerungssysteme für Sprinkleranlagen, Rauchableitungseinrichtungen, Fluchttüren u. ä. Das Herzstück einer BMA bildet die Brandmeldezentrale, in der sämtliche Meldungen, Impulse und Infos zusammenlaufen und alle Abläufe protokolliert werden.
Überfallmeldeanlagen wieder sind Gefahrenmeldeanlagen, die auf ein aktives Auslösen ausgelegt sind. Als verborgene Druck- oder Tastschalter, die mit Händen oder Füßen ausgelöst werden können, zählen sie z. B. in Banken oder Juweliergeschäften zur Sicherheitsausstattung. Der Alarm, den eine Überfallmeldeanlage auslöst, ist ein stiller Alarm – so das z. B. bei einem Banküberfall die Täter keinen akustischen Hinweis bekommen. In der Regel läuft solch ein Alarm dann in der Notruf- und Serviceleitstelle eines Sicherheitsdienstes auf, kann aber auch direkt zur Polizei geleitet werden.
Gern beraten wir Sie bei Bedarf zum Einsatz einer Einbruchmeldeanlage zum Schutz Ihrer Gebäude und Anlagen gegen unbefugtes Eindringen und Einbruchsversuche.