Berufsverbot im Sicherheitsdienst: Wer darf nicht als Security arbeiten?

Berufsverbot im Sicherheitsdienst: Wer darf nicht als Security arbeiten?

Der Job im Sicherheitsdienst geht mit viel Verantwortung einher. Schließlich ist man als Security-Mitarbeiter zuständig für die Sicherheit von Menschen und Besitztümern. Entsprechend ist es nur Personen mit sprichwörtlich lupenreiner Weste erlaubt, offiziell als Sicherheitsfachkraft zu arbeiten. Straftäter haben in diesem Job schlichtweg nichts verloren. Und es gibt weitere Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um bei einem Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen.

In diesem Beitrag geht es darum, welche Menschen nicht bei einem Sicherheitsunternehmen arbeiten dürfen. Denn als Auftraggeber sollte man wissen, worauf es bei der Auswahl eines Sicherheitsdienstleisters zu achten gilt. Und ein Nachweis darüber, dass alle Einsatzkräfte legitim in der Security arbeiten dürfen, zählt zu den wichtigsten Qualitätskriterien.

 

Aus welchen Gründen kann man den Job als Security verlieren?

Um eine Arbeit als Sicherheitsfachkraft antreten zu dürfen bzw. den Job in der Security zu behalten, darf man sich nichts zuschulden kommen lassen. Sprich: Wer eine Vorstrafe hat, dem droht der Jobverlust. Es kommt jedoch immer darauf an, für welches Vergehen die Vorstrafe im Führungszeugnis gelandet ist.

Absolute No-Gos, die dem Betroffenen das Arbeiten bei einem seriösen Sicherheitsunternehmen unmöglich machen, sind Straftaten wie Diebstahl, Gefährdung des Straßenverkehrs z. B. durch Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogenmissbrauch, Körperverletzung und Raub sowie räuberische Erpressung. Denn ansonsten würde man ja den berühmten Bock zum Gärtner machen, weil ein Sicherheitsdienst genau derartige Straftaten ja abwenden bzw. verhindern soll.

 

Wer sich solch einer Straftat schuldig macht und dafür eine Vorstrafe kassiert, wird sofort mit einem Berufsverbot für die Sicherheitsbranche belegt. Und wer so eine Vorstrafe im Führungszeugnis stehen hat, braucht sich gar nicht erst um einen Job im Sicherheitsgewerbe zu bewerben.

 

Das Stichwort „Zuverlässigkeit“ im Wachgewerbe

Um festzustellen, ob einem Bewerber die Arbeit als Security erlaubt wäre, muss man als Sicherheitsdienstleister die sogenannte „Zuverlässigkeit“ prüfen. Dazu heißt es beispielsweise in einer Vorgabe für das Wachgewerbe durch das VG München im Jahr 2022:

„1. Der Gewerbetreibende darf für Bewachungsaufgaben nur Wachpersonen beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Für die Zuverlässigkeit von Wachpersonen gelten die allgemeinen Grundsätze; sie müssen also die Gewähr dafür bieten, künftig das Bewachungsgewerbe ordnungsgemäß auszuüben.

  1. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen rechtfertigt die Eintragung einer Wachperson als „unzuverlässig wegen einer Straftat“ im Bewacherregister.“ [Quelle: VG München, Beschluss v. 28.01.2022 – M 16 E 22.2045, Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-30475?hl=true]

 

Geregelt ist die Zuverlässigkeitsprüfung auch in der Gewerbeordnung (GewO): In § 34a Absatz 1 Satz 5 GewO ist vorgeschrieben, dass vor dem Einsatz als Sicherheitskraft bei einem Bewerber eine Prüfung auf Vorstrafen erfolgen muss.

Zutage tritt die Einschätzung eines Bewerbers als „unzuverlässig“ im Sinne des Einsatzes im Wachgewerbe spätestens dann, wenn man ihn als Sicherheitsunternehmen im Bewacherregister anmeldet. Denn ohne solch eine Anmeldung darf niemand als Security tätig sein. Im Zuge der Anmeldung wird der Betreffende durch die Behörden überprüft – und erhält nur dann eine sogenannte Bewacher-ID, wenn er als zuverlässig eingestuft wird.

 

Berufsverbot trotz gültiger Bewacher-ID?

Zwar kann man als Security-Fachkraft eine einmal erteilte Bewacher-ID theoretisch sein ganzes Berufsleben lang behalten und von einem zum nächsten Arbeitgeber im Sicherheitsgewerbe mitnehmen. Jedoch erlischt die Bewacher-ID, wenn man länger als ein Jahr nicht in der Branche in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis angestellt war. Und dies trifft natürlich auf die meisten Straftäter zu, die wegen eines Delikts für längere Zeit ins Gefängnis müssen.

Wer allerdings zu einem Strafmaß unterhalb dieses Zeitraums verurteilt wird, hat ja theoretisch noch die Bewacher-ID, wenn er aus dem Gefängnis kommt und sich um einen neuen Job als Security bewirbt. Doch selbst wenn man im Bewerbungsprozess die Vorstrafe und das damit einhergehende Berufsverbot verschweigt, wird man bei keinem seriösen Security-Unternehmen mehr einen Fuß in die Tür bekommen.

 

Denn seriöse Sicherheitsfirmen wie der Golden Eye Sicherheitsdienst betreiben bei jedem Bewerber den Aufwand, dessen Hintergrund zu checken. Und wer als Bewerber nicht in der Lage ist, ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen, erhält erst gar keine Einladung zum Gespräch.

 

Wie kommt es zu einem Berufsverbot?

Ein Berufsverbot muss behördlich bzw. gerichtlich ausgesprochen werden. Das Berufsverbot für Sicherheitskräfte kann beispielsweise von dem Richter ausgesprochen werden, der die betreffende Person wegen einer Straftat verurteilt. Geregelt ist dies im Strafgesetzbuch (StGB) § 70 zum Thema „Anordnung des Berufsverbots“.

Um ein Berufsverbot als Security-Mitarbeiter zu erhalten, ist es übrigens nicht Voraussetzung, dass man die fragliche Straftat bzw. das Fehlverhalten im Zuge des Security-Jobs begangen hat. Sprich: Auch ein Sicherheitsmitarbeiter, der in seiner Freizeit Geschäfte überfällt oder in Häuser einbricht, wird sich mit einem Berufsverbot konfrontiert sehen.

 

Nicht zu verwechseln ist das Berufsverbot übrigens mit dem Beschäftigungsverbot. Denn während das Berufsverbot dazu dient, den Betreffenden von der Ausübung einer bestimmten Arbeit abzuhalten, um die Allgemeinheit vor ihm zu schützen, hat das Beschäftigungsverbot einen ganz anderen Fokus: Es dient dem Schutz des betreffenden Arbeitnehmers, der damit bei Bezahlung von seinem Job freigestellt wird, weil ihm dort Sicherheitsrisiken drohen.

Ein typisches Beispiel für ein Beschäftigungsverbot sind Schwangerschaften: In bestimmten Branchen dürfen Schwangere nicht tätig sein, um ihre Gesundheit und die des Ungeborenen nicht zu gefährden. Sie werden dann vom Job freigestellt, erhalten aber weiterhin ihre Bezahlung und dürfen nach der Geburt wieder in dem Beruf arbeiten.

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Welche Straftaten können zum Berufsverbot als Security-Kraft führen?

Wer als Security arbeiten möchte, sollte generell straffrei bleiben. Denn ob Urkundenfälschung, Drogenmissbrauch, Verstöße gegen das Waffengesetz oder Körperverletzung: Alle Arten von Straftaten können ein Grund für ein Berufsverbot im Sicherheitsgewerbe sein.

Und auch für vermeintlich kleine Delikte wie einen geringwertigen Ladendiebstahl oder Verstöße gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung kann ein Berufsverbot drohen. Wer nämlich mehrfach wegen solcher Delikte auffällt, gilt als Wiederholungstäter – und damit als unzuverlässig im Sinne des Wachgewerbes.

 

Wie lange ist ein Berufsverbot gültig?

Laut § 70 Absatz 1 StGB kann ein Berufsverbot mit einer Dauer zwischen einem und fünf Jahren verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann solch ein Berufsverbot allerdings auch dauerhaft, also für immer, ausgesprochen werden. Generell richtet sich die zuständige Behörde beim Ausstellen des Berufsverbots immer nach der Schwere der Straftat.

Wer gegen ein laufendes Berufsverbot verstößt, begeht eine Straftat. Nach § 145c StGB kann dies mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Und es führt in der Regel dazu, dass das bestehende Berufsverbot weiter verlängert wird.

 

Gesetzte regeln das Berufsverbot im Sicherheitsdienst

Gesetzte regeln das Berufsverbot im Sicherheitsdienst

 

Für das Arbeiten in der Sicherheitsbranche sind die Regeln hinsichtlich eines Berufsverbots besonders hart. Denn wer in der Vergangenheit strafrechtlich verurteilt wurde, darf in den meisten Fällen niemals wieder im Security-Gewerbe arbeiten.

 

Weshalb gelten so strenge Regeln, wer als Sicherheitsdienst arbeiten darf?

Dass Straffällige nicht als Sicherheitskräfte arbeiten können, hat einen guten Grund: Im Bewacher-Gewerbe geht es vorrangig um den Schutz gegen Schäden an Personen und Besitztümern. Dieser Schutz erfordert ein hohes Verantwortungsbewusstsein bei jeder einzelnen Wachperson.

Wer wegen einer Straftat verurteilt wurde, hat bewiesen, dass er diesem hohen Anspruch nicht gerecht werden kann. Er stellt damit einen zusätzlichen Risikofaktor in der an Risiken ohnehin nicht armen Security-Arbeit dar. Wenn man als Wachmann mit der Bewachung wertvoller Güter oder ganzer Gebäude zuständig ist oder gar als Personenschützer die Unversehrtheit gefährdeter Personen sicherstellen muss, muss man gänzlich frei sein von jedem Verdacht auf fehlende Vertrauenswürdigkeit.

 

Welche Rolle spielt politischer Extremismus bei der Arbeitserlaubnis für Sicherheitskräfte?

In zunehmend unsicheren, von Terrorgefahren geprägten Zeiten kommt ein weiterer Faktor bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit eines Sicherheitsmitarbeiters zum Tragen: Der Check durch den Verfassungsschutz. Dieser erfolgt im Rahmen der Überprüfung zum Ausstellen einer Bewacher-ID.

Bei diesem Check wird überprüft, ob der Bewerber Mitglied in einer verbotenen Vereinigung ist, die als terroristisch oder als politisch extremistisch eingestuft wird. Besteht daher laut den Aufzeichnungen der Verfassungsschützer der begründete Verdacht, dass ein Security-Bewerber derartige Verbindungen hat, wird ihm das Ausstellen einer Bewacher-ID verweigert. Und ohne eine Bewacher-ID darf er nicht für einen Sicherheitsdienst arbeiten.

 

Bei seriösen Sicherheitsfirmen wie dem Golden Eye Sicherheitsdienst wird Vertrauenswürdigkeit großgeschrieben. Daher überprüfen wir Bewerber penibel genau auf ihre Zuverlässigkeit und checken auch bestehende Arbeitsverhältnisse unter diesem Aspekt stets aufs Neue.

Denn wir sind uns des Vertrauensvorschusses sehr bewusst, den unsere Kunden in uns setzen – und sorgen deshalb dafür, dass nur unbescholtene Sicherheitsmitarbeiter als Security für uns zum Einsatz kommen.