Welche Sondervorgaben gibt es für die Security in Flüchtlingsheimen?
Die Security und der Wachschutz in Flüchtlings- und Asyleinrichtungen ist ein besonders anspruchsvolles Einsatzfeld für Sicherheitsdienstleister. Die Sicherheitsarbeit für Flüchtlingsheime ist speziell geregelt und muss diversen Sondervorgaben genügen, um der besonderen Natur dieser Schutzaufgaben und der besonderen Gefährdungslage in diesem Einsatzfeld gerecht zu werden.
Wachschutzeinsätze in Flüchtlingseinrichtungen erfordern neben professioneller Umsetzung auch eine professionelle Planung. Und die sollte auf einem fundierten Sicherheitskonzept basieren. Denn nicht nur sind Flüchtlingswohnheime, Erstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünfte von ganz besonderen Sicherheitsrisiken betroffen. Es geht auch darum, dass die Betreiber solcher Einrichtungen, zumeist Kommunen oder das jeweilige Bundesland, als Behörden hohe Auflagen in Sachen Sicherheit und Sicherheits-Planung erfüllen müssen.
Daher beleuchten wir in diesem Artikel die Frage, welche Rahmenbedingungen es für die Sicherheitsarbeit in Flüchtlingsheimen gibt, warum ein Sicherheitskonzept für eine Flüchtlingsunterkunft oder ein Wohnheim für Asylbewerber erstellt werden muss – und worauf es bei der Planung des Wachschutzes in diesem sensiblen Einsatzfeld ankommt.
Welche Konzepte und Planungen sind für die Security in Flüchtlingseinrichtungen nötig?
Basierend auf einem Leitfaden des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften lässt sich sagen, dass die formellen Anforderungen an die Vorbereitung und Ausführung der Security im Bereich Asyl- und Flüchtlingseinrichtungen sehr umfangreich sind.
Zum einen wird in dem Leitfaden gefordert, dass es für jedes Objekt ein objektspezifisches Sicherheitskonzept mit Gefährdungsbeurteilungen geben muss. Die Erstellung solch eines Konzepts ist Aufgabe des Betreibers – also in den meisten Fällen der Kommune oder auch eines privaten Betreibers von Flüchtlingseinrichtungen.
Zum anderen werden bei Aufträgen im Bereich Security für Flüchtlingseinrichtungen auch aus haftungstechnischen Gründen klare schriftliche Vertragsregelungen benötigt, um die Zuständigkeiten im Verhältnis zwischen den Betreibern der Flüchtlingseinrichtungen, den Besitzern der jeweiligen Immobilien und den privaten Sicherheitsdienstleistern zu regeln.
In diesen Vertragsregelungen sind vor allem Weisungsbefugnisse, Aufgabenzuteilung sowie Regelungen für die Koordination der Security-Arbeit festgehalten.
Weshalb kann man auf ein Sicherheitskonzept für Flüchtlingseinrichtungen nicht verzichten?
Es gibt inhaltliche und formelle Gründe, weshalb die Erstellung eines Sicherheitskonzepts für den Schutz von Flüchtlingseinrichtungen unumgänglich ist. Inhaltlich ist es wichtig, weil damit sämtliche Beteiligten am Security-Prozess eine einheitliche Basis erhalten, auf der sie ihre Arbeit planen und durchführen können.
Formell wird ein Sicherheitskonzept einerseits als Basis für die Vergabeverfahren für die Durchführung professioneller Security in Flüchtlingsheimen benötigt. Sprich: Die zumeist über Ausschreibungen vergebenen Aufträge an private Sicherheitsfirmen zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen benötigen solch ein aktuelles Sicherheitskonzept als belastbare Grundlage für die Angebotserstellung durch die Security-Anbieter.
Andererseits ist ein Sicherheitskonzept auch häufig die Grundvoraussetzung, um im genannten Einsatzfeld einen Versicherungsschutz zu bekommen. Sprich: Eine Gebäude- oder Betreiberhaftpflichtversicherung wird darauf bestehen, dass nicht nur professionelle Security-Kräfte vor Ort sind, um die Anlagen abzusichern – sondern dass es ein professionell erstelltes Sicherheitskonzept für die Arbeit dieser Sicherheitskräfte und privaten Sicherheitsdienste gibt.
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Welche speziellen Anforderungen gibt es an die Sicherheitskräfte beim Wachschutz für Flüchtlingseinrichtungen?
Laut Leitfaden des BDSW müssen die Einsatzkräfte, die zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen eingesetzt werden, besonders hohen Anforderungen in Sachen Ausbildung und Professionalisierung genügen.
So gilt zum Beispiel, dass der zuständige Einsatzleiter entweder als Service- bzw. Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder als Geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK) / Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) ausgebildet sein sollte und bereits nachweisliche Erfahrungen in Unterbringungseinrichtungen gesammelt haben sollte. Weiterhin sind Vorgaben zu Fremdsprachenkompetenzen im Leitfaden enthalten: Das Führungspersonal für die Security in einer Flüchtlingseinrichtung sollte neben Deutsch auch mindestens eine Fremdsprache beherrschen sowie über interkulturelle Kompetenzen verfügen.
Die als Sicherheitspersonal in Flüchtlingseinrichtungen eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter müssen mindestens das Unterrichtungsverfahren zum 34a Schein nachweisen können, sollten aber idealerweise spätestens sechs Monate nach Einsatzbeginn den kompletten Nachweis der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorlegen können.
Zwingend erforderlich ist zudem eine aufgabenspezifische Qualifizierung in einer vom BDSW zertifizierten Sicherheitsfachschule oder einem gleichwertigen Bildungsträger. Auf diese Weise können Einsatzkräfte, die bislang keine Erfahrungen im Wachschutz für Flüchtlingsunterkünfte haben, auf diese anspruchsvolle Aufgabe vorbereitet werden.
Bei dieser Qualifizierung geht es neben den Befugnissen der Sicherheitskräfte bei der Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen auch um die Rechte und Pflichten der Bewohner, den Umgang mit kulturellen Unterschieden und Besonderheiten, Deeskalationstechniken für das spezifische Einsatzgebiet, die Eigensicherung und Gesundheitsprävention für die Sicherheitsmitarbeiter, die Qualifizierung zum Ersthelfer sowie zum Brandschutzhelfer und Anleitungen zur Umsetzung von Hygienekonzepten.
Was bedeutet die Forderung nach interkulturellen Kompetenzen?
In einem Flüchtlingsheim treffen oftmals zahlreiche Personen mit sehr unterschiedlichem Wertesystem und ethnischen Hintergrund aufeinander. Daher sollten Sicherheitskräfte mit den Verhaltensweisen gegenüber verschiedenen Ethnien vertraut sein, über diverse kulturelle Eigenheiten und Stammeskulturen Bescheid wissen, die Ursachen für bestimmte interkulturelle Spannungen kennen und auch die sehr unterschiedlichen Gründe, die zur Flucht der Menschen geführt haben.
Denn ob ein Flüchtling aus Angst um sein Leben aus seiner Heimat flieht, einem Krieg, religiöser Verfolgung oder staatlichen Repressalien entkommen will oder aus wirtschaftlichen Erwartungen migriert ist, macht einen großen Unterschied. Dieser Unterschied liegt vor allem darin, welches Verhalten von den Einzelnen zu erwarten ist – und wie das Verhalten der einzelnen Bewohner einzuschätzen ist.
Welche Qualitätskriterien muss ein Sicherheitsdienst für den Schutz von Flüchtlingsheimen erfüllen?
An die Security-Anbieter werden beim Wachschutz für Flüchtlingsunterkünfte nicht nur hohe Anforderungen hinsichtlich der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter gestellt. Sie müssen zudem auch diverse weitere Qualitätskriterien erfüllen, die im Leitfaden des BDSW festgehalten sind.
So muss der Sicherheitsdienstleister über ein hauseigenes Qualitätsmanagement-System verfügen, die Einsatzleitung bei der Arbeit im Flüchtlingsheim rund um die Uhr mit entsprechend ausgebildetem Führungspersonal besetzen können, eine regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung des Personals nachweisen können (mindestens einmal pro Jahr), eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen sowie die strengen Anforderungen der DIN 77200 erfüllen. Die DIN 77200 ist eine brancheninterne Auszeichnung in der Sicherheitsbranche und wird den Firmen für hohe fachliche Qualität verliehen.
All diese strengen Qualitätsvorgaben sollen verhindern, dass ungeeignete Anbieter die Security in einer Flüchtlingsunterkunft übernehmen – mit unabsehbaren, potenziell verheerenden Folgen für die Betreiber und Bewohner.
Welche Sicherheitsarbeit muss zum Schutz von Flüchtlingsheimen geleistet werden?
Die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften stellt für private Sicherheitsdienstleister eines der anspruchsvollsten Einsatzfelder dar. Denn unter speziellen Bedingungen, was die Gefährdungslage und die Zusammensetzung der Schutzpersonen betrifft, müssen zahlreiche oft äußerst spezialisierte Security-Maßnahmen umgesetzt werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Sicherheitsdienstes im Wachschutz für Flüchtlingsheime zählen:
- Objektbewachung
- Pforten- und Empfangsdienste
- Brandschutz und Brandwachen
- Evakuierungsmaßnahmen bei Bränden oder Terroranschlägen
- Überwachung der hauseigenen Alarm- und Kontrollsysteme
- Sicherheitstreifen
- Fahrzeugpatrouillen auf dem Gelände und entlang dessen äußerer Begrenzung
- Durchsetzung des Hausrechts im Auftrag des Betreibers
- Bewachte Transporte und Beförderung von Personen (z. B. zu ärztlichen Terminen)
- Begleitschutz und Begleitdienste
- Absicherung bei Geldauszahlungen an die Bewohner
- Organisieren und Überwachen von Zutrittsbegrenzungen (bspw. zur Kantine und ähnlichen Bereichen)
- Nachtwachen
Kann diesen Job nicht jeder machen?
Die professionelle Bewachung und der interne sowie externe Schutz von Flüchtlingseinrichtungen sind ein 24-h Job. Und das an sieben Tagen in der Woche.
Dieser Nonstop-Aufwand, kombiniert mit den zahlreichen geforderten Kompetenzen, um die verschiedenen Sicherheitsaufgaben bei der Security für Flüchtlingseinrichtungen abzudecken, macht deutlich, dass nur renommierte, erfahrene Sicherheitsunternehmen für solche Einsätze in Frage kommen.
Neben den Vorgaben des BDSW hinsichtlich der fachlichen Qualifizierung der Security-Mitarbeiter für diese Einsätze sei noch ergänzt, dass die Persönlichkeit der Sicherheitskräfte ebenfalls ein entscheidender Faktor ist.
Denn die Arbeit in der Security für Flüchtlingseinrichtungen erfordert eine gefestigte Persönlichkeit und die Fähigkeit, gleichzeitig äußerst empathisch mit den Schutzpersonen umgehen zu können – und im Ernstfall dennoch souverän und entschlossen die richtigen Maßnahmen zur Beilegung gefährlicher Situationen zu ergreifen.
Warum sollte ich mich als Betreiber von Flüchtlingseinrichtungen an die strengen Vorgaben halten?
Der Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen bzw. für die Security-Arbeit in Asylunterkünften wurde auf Basis fachlicher Kompetenzen und aktueller Situationsbedarfsanalysen erstellt. Er spiegelt somit den Standard wider, der bei der Sicherheitsarbeit in Flüchtlingsheimen gesetzt werden sollte.
Es sind jedoch längst nicht alle deutschen Sicherheitsunternehmen auch Mitglied im BDSW. Folglich muss sich auch nicht jeder Dienstleister aus der Security-Branche an die Vorgaben aus dem Leitfaden halten. Doch Auftraggeber, die versucht sind, die Security in ihrer Flüchtlingseinrichtung lieber in die Hände eines Nicht-BDSW-Mitglieds zu legen, sollten sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst sein.
Denn kommt es zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen – ob gewalttätige Auseinandersetzungen in den Einrichtungen, Übergriffe auf das Personal oder Brandstiftung durch Bewohner – treten nach Beilegen der Gefahr sofort Haftungsfragen in den Vordergrund.
Kann man dann nicht nachweisen, dass man die bestmögliche Security für den Wachschutz im Einsatz hatte, könnte dies schwerwiegende Konsequenzen haben – vor allem, wenn im Rahmen des Zwischenfalls Personen zu Schaden gekommen sind.
Es ist daher nicht nur im Interesse einer bestmöglichen Absicherung in Flüchtlingsheimen und Asylunterkünften, wenn man sich bei den Vergabeverfahren und der Beauftragung eines Sicherheitsdienstleisters an die allgemein verbindlichen Richtlinien des BDSW-Leitfadens hält. Es sorgt auch dafür, dass man als Betreiber im Fall des Falles den Nachweis hat, rein organisatorisch das Möglichste für die Sicherheit in der Anlage unternommen zu haben.
Zwar richtet sich der BDSW mit seinem Leitfaden namentlich an öffentliche Betreiber von Flüchtlingsunterkünften – also beispielsweise Kommunen oder Länder. Doch die Einhaltung der speziellen Vorgaben bei der Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens für die Bewachung einer Asyl-Einrichtung ist auch privaten Betreibern unbedingt anzuraten – schon allein aus den genannten Gründen der eventuellen Haftbarkeit und eventueller Schadenersatzforderungen.
Fazit: Die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften gehört in erfahrene Hände
Als Einsatzfeld für die private Security sind Asyl- und Flüchtlingseinrichtungen einzigartig. Sie haben inhärente Sicherheitsrisiken und Rahmenbedingungen, die es so in keine anderen Einsatzfeld gibt – und auf die ein Sicherheitsdienst richtig reagieren muss. Deshalb ist es völlig berechtigt, für den professionellen Schutz von Asylbewerber- und Flüchtlingsheimen besonders hohe Anforderungen zu stellen – und zwar sowohl an die Sicherheitsdienstleister wie auch an den Vergabeprozess dieser Security-Aufträge durch die Betreiber solcher Einrichtungen.
Nur Sicherheitsunternehmen, die wie der Golden Eye Sicherheitsdienst Mitglied im BDSW sind und die strengen Anforderungen an die Qualität der Sicherheitsarbeit und die Qualifizierung der Sicherheitsmitarbeiter erfüllen können, sollten für die Umsetzung dieser Schutzaufgaben in Frage kommen.
Gern beraten wir Ihre Einrichtung zu diesem Thema – basierend auf umfangreichen Einsatzerfahrungen in diesem Gebiet.