Selbstverteidigungswaffen

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Selbstverteidigungswaffen

Welche Selbstverteidigungswaffen sind erlaubt?

Man darf im Rahmen der Selbstverteidigung in Deutschland bestimmte Waffen einsetzen. Dazu zählen unter anderem Kubotan, Elektroschockgeräte, Pfefferspray und einige Arten von Messern. Zudem gibt es auch spezielle Regenschirme und Taschenlampen, die als Selbstverteidigungswaffen konzipiert sind.

 

Was sind die beliebtesten Selbstverteidigungswaffen?

Zu den bekanntesten Arten von Selbstverteidigungswaffen gehört das Pfefferspray. Man darf jedoch nur solche Sprays mit sich führen, die deutlich als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sind. Diese dürfen in einer Notlage allerdings auch gegen menschliche Angreifer zum Einsatz kommen.

Weiterhin beliebt sind auch Elektroschockgeräte als Selbstverteidigungswaffen. Das gilt jedoch nur, wenn die Geräte das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) besitzen. Eine weitere Einschränkung ist, dass sie maximal eine Stärke von bis zu 500.000 Volt haben dürfen. Solche Geräte dürfen aber nicht bei öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden.

 

Die dritte Art beliebter Waffen zur Selbstverteidigung sind Kubotans bzw. Tactical Pens. Diese Nahkampfwaffen sind aus Metall und haben ein spitzes Ende. Sie fungieren als Schlag- und Druckpunktverstärker und werden mit geschlossener Faust geführt. Da man mit einem Kubotan auch schwerwiegende Verletzungen verursachen kann, ist der Einsatz nur in absoluten Notsituationen erlaubt.

Eher unauffällige Waffen für die Selbstverteidigung sind Sicherheitsregenschirme: Diese sind zum einen normale Schirme und fungieren zum anderen als Schlagstöcke. Durch ihre hohe Reichweite kann man sich damit auch verteidigen, ohne in den Nahkampf gehen zu müssen.

 

Bei Messern zur Selbstverteidigung sind die Vorschriften streng: Es dürfen feststehende Messer mit einer maximalen Klingenlänge von 12 cm mitgeführt werden. Einhandmesser (Schnappmesser) sind hingegen verboten.

 

Wann darf man Selbstverteidigungswaffen einsetzen?

Selbstverteidigungswaffen dürfen nur in Notwehr eingesetzt werden. Zu diesem Zweck darf man sie sowohl zur Abwehr menschlicher Angreifer wie auch von Tieren verwenden. Geregelt ist die Notwehr im § 227 BGB und im § 32 StGB.

Um Gewaltanwendung im Rahmen der Selbstverteidigung zu rechtfertigen, muss diese unmittelbar als Reaktion auf einen Angriff stattfinden. Dabei gilt immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Man darf also nicht mit übertriebener Gewalt reagieren, um einen leichten Angriff abzuwehren.

Im Rahmen der sogenannten Nothilfe dürfen Selbstverteidigungswaffen auch zum Schutz Dritter eingesetzt werden. Wenn man also Zeuge eines Angriffs auf eine andere Person wird, darf man dieser durch Nothilfe zur Seite stehen.