Pfefferspray

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Pfefferspray

Ist Pfefferspray legal?

Pfefferspray gilt als wirksames Mittel für die Selbstverteidigung. Allerdings muss man beachten, dass nicht jedes Pfefferspray legal ist. Es gibt auch Varianten, die unter das Waffengesetz fallen. Wer ohne Waffenschein ein Spray einsetzt, das unter das Waffengesetz fällt, riskiert eine Anzeige wegen Körperverletzung. Daher sollte man sich beim Kauf genau informieren, ob das jeweilige Pfefferspray legal ist.

 

Woran erkennt man, ob ein Pfefferspray legal ist?

Wenn ein Pfefferspray legal ist, also nicht unter das Waffengesetz fällt, dann trägt es die Aufschrift „zur Tierabwehr“. Auch ähnliche Formulierungen, die das Gleiche besagen, sind möglich. Solche Sprays sind frei verkäuflich zu erwerben. Wenn ein Spray jedoch nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, darf man es nicht einfach mitführen.

Ebenfalls ein wichtiger Faktor, um das Spray mitführen zu dürfen: Es darf nur eine Reichweite von maximal 2 m besitzen. Ein Pfefferspray, das über zwei Meter weit sprüht, gilt nicht als erlaubtes Mittel zur Selbstverteidigung.

 

Wann ist der Einsatz von Pfefferspray legal?

Generell darf ein Pfefferspray nur im Rahmen der Notwehr oder der Nothilfe eingesetzt werden. Das bedeutet: Man muss selbst in Gefahr sein oder jemandem helfen, der in Gefahr ist. Es muss also immer eine Bedrohungssituation vorliegen. Zudem muss die Anwendung des Sprays angemessen sein.

Sprich: Nur bei akuter Bedrohung der eigenen Unversehrtheit oder der Gesundheit eines Dritten darf man ein Pfefferspray legal verwenden.

 

Der Einsatz von Pfefferspray kann z. B. in folgenden Fällen gerechtfertigt sein:

1) Angriff durch ein Tier, z. B. eine Beißattacke durch einen Hund.
2) Angriff durch einen Menschen, z. B. bei einem Überfall oder Taschendiebstahl.

Der Einsatz muss jedoch immer verhältnismäßig sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass man einen hartnäckigen Verkäufer an der Haustür nicht durch Pfefferspray vertreiben darf. Auch einen Hund, der auf dem eigenen Grundstück sein Geschäft verrichtet, darf man nicht ohne Weiteres vollsprühen. Ansonsten kann eine Anzeige wegen Körperverletzung bzw. Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz drohen.