Heimverteidigung

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Heimverteidigung

Welche Waffen sind zur Heimverteidigung geeignet?

In unsicheren Zeiten greifen immer mehr Menschen zu Waffen für die Heimverteidigung. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Denn viele Waffen zur Heimverteidigung sind nur dann erlaubt, wenn man einen Waffenschein besitzt. Das betrifft alle Arten von scharfen Schusswaffen.

Es gibt jedoch Waffen für die Heimverteidigung, die auch ohne Waffenschein erworben werden dürfen. Dazu zählen die RAM Waffen. RAM steht für Real Action Marker und bedeutet, dass dies eigentlich keine Waffen, sondern „Markierer“ sind. Sie wirken auf den ersten Blick jedoch wie Schusswaffen. Erhältlich sind sie als Lang- oder Kurzwaffe – sehen also entweder wie ein Gewehr oder wie eine Pistole aus.

 

Auch Schreckschusswaffen darf man ab einem Alter von 18 Jahren ohne Waffenschein kaufen und besitzen. Möchte man Schreckschusswaffen jedoch außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks tragen, braucht man einen Kleinen Waffenschein.

 

Abschreckung durch Markierer und Schreckschusspistolen als Waffen für die Heimverteidigung

Sowohl Schreckschusswaffen wie auch RAM Waffen darf man also ohne Waffenschein daheim legal besitzen. Sie dienen als Waffen zur Heimverteidigung vorrangig der Abschreckung.

Denn mit den frei verkäuflichen Markierern darf man zwar nur sehr eingeschränkt schießen. Zuhause darf man sie nicht benutzen. Doch es ist kein Problem, diese Geräte ungeladen im Haus zu haben. Und wenn man sich einem Einbrecher gegenübersieht, kann man allein durch die Präsenz solch einer „Fake-Waffe“ schon eine Wirkung erzielen. Denn Diebe werden in aller Regel lieber die Flucht ergreifen, anstatt darauf zu spekulieren, dass die Waffe nicht echt ist.

 

Gleiches gilt auch für den Einsatz von Schreckschusswaffen. Anders als eine RAM-Waffe darf man so eine Pistole aber nicht außerhalb der eigenen vier Wände transportieren oder gar einsetzen. Um das zu dürfen, müsste man den „Kleinen Waffenschein“ machen. Den bekommt man aber ohne großen Aufwand, wenn man keine Vorstrafen hat und volljährig ist. Zudem muss man den Nachweis erbringen, die Waffe daheim sicher verwahren zu können.