Brandschutz: Jetzt auf den Prüfstand stellen!
Ob in der Grundschule in Oberschleißheim, der Ludgerusschule Rhede oder an zahlreichen Schulen in Berlin-Neukölln oder dem bayerischen Herzogenrath, ob in Pflegeeinrichtungen wie in Essen oder Hamm oder in Eventlocations wie dem Festsaal der Raiffeisen Warengenossenschaft Kalbe: Aktuell sorgen immer wieder Berichte über mangelnden Brandschutz und damit einher gehende Zwangsschließungen oder erhöhte Gefahrenbeurteilungen für Aufsehen.
Allgemein, so scheint es, wird in vielen Einrichtungen in Deutschland dem Brandschutz nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Überproportional oft scheint dies ausgerechnet Schulgebäude zu betreffen. Und häufig mangelt es auch aus Personalgründen an behördlichen Überprüfungen, den sogenannten Brandschauen, bei denen Mängel festgestellt werden könnten.
Dass dies potenziell verheerende Folgen haben könnte, kann sich jeder ausmalen: Ein Brand in einer Schule oder einer Pflegeeinrichtung gefährdet zahlreiche Menschenleben und verursacht hohe Sachschäden.
Fragen? Wir beantworten diese gerne!
Warum man den Brandschutz für ein Gebäude nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte
Die Gründe, weshalb der Brandschutz in einem Gebäude stets auf dem neuesten Stand sein sollte, gehen in zwei Richtungen: Zum einen geht es dabei natürlich um den größtmöglichen Schutz gegen Brandgefahren – und damit auch um die Verhinderung von Schaden an Leib und Leben sowie an Gebäudesubstanz und -ausstattung.
Zum anderen, und das haben die wenigsten Gebäudebetreiber auf dem Schirm, zählt mangelhafter Brandschutz zu den Hauptgründen, weshalb Einrichtungen zwangsweise geschlossen werden müssen. So passiert aktuell in Kalbe beim Festsaal der Raiffeisen Warengenossenschaft oder in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens an der Ahornstraße in Essen-Stadtwald. Das kann im Zweifelsfall ganz schnell gehen: Wird unzureichender Brandschutz festgestellt, können Gebäude innerhalb von Tagen stillgelegt werden.
Das sollte man als Unternehmen oder öffentliche Einrichtung nicht riskieren – und schon deshalb den Brandschutz auf dem Laufenden halten.
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Grund: der Versicherungsschutz. Kommt es nämlich in einem unzureichend gesicherten Gebäude zu einem Brand und stellt sich bei der Ermittlung im Nachhinein heraus, dass der Brandschutz des Gebäudes mangelhaft war, kann sich die Versicherung gegen die Übernahme der Schadenskosten wehren.
Problem: unzureichende Abdeckung durch behördliche Überprüfungen
Dass ein Gebäude in Sachen Brandschutz Mängel aufweist, fällt meist im Rahmen von Brandschauen durch Behörden auf. Doch diese sind oft deutlich häufiger vorgeschrieben, als dass sie tatsächlich stattfinden.
Deshalb sind viele Gebäudebesitzer tatsächlich ahnungslos, dass sie vielleicht seit Jahrzehnten ein im Bandschutz mangelhaftes Gebäude betreiben. Ansonsten hätten viele Betreiber wahrscheinlich längst nachgerüstet. Doch Unwissen schützt in diesem Fall nicht vor Konsequenzen – und das im schlimmsten Fall der Rauswurf wegen Zwangsschließung.
Um sich gegen diese Gefahr zu wappnen, ist die Brandschutz-Überprüfung auf eigene Initiative der Gebäudebetreiber möglich. Dienstleister für diese anspruchsvolle Aufgabe sind Brandschutzbeauftragte, wie sie beispielsweise beim Golden Eye Sicherheitsdienst buchbar sind.
Wer also den Verdacht hat, ein privatwirtschaftlich betriebenes Gebäude könnte Brandschutz-Mängel aufweisen, ist mit solch einer selbst beauftragten Überprüfung gut beraten. Denn die dabei festgestellten Mängel können anschließend behoben werden, so dass das Gebäude wieder den gesetzlichen Brandschutzvorschriften entspricht.
Selbstverständlich wäre dies auch eine Option, den Brandschutz-Status öffentlicher Einrichtungen wie beispielsweise Schulgebäude zu überprüfen. Dann kann man als Kommune auch guten Gewissens die Schüler nach den Ferien wieder begrüßen.
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Was passiert bei einer Brandschau?
Eine Brandschau, auch Brandverhütungsschau genannt, wird gesetzlich festgelegt durch Behörden durchgeführt. Je nach Gebäudetyp ist solch eine Brandschau in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. In der Regel liegen diese zwischen drei und sechs Jahren. In sogenannten Sonderbauten wie Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Kitas und Einkaufszentren sind die vorgeschriebenen Abstände zwischen diesen Überprüfungen besonders kurz.
Zuständige Behörden für die Brandschau sind zum einen die örtliche Bauordnungsbehörde sowie die Brandschutzdienststelle. Auch das Umweltamt ist bei solchen Überprüfungen oft mit vor Ort.
Gesetzestexte, in denen die Vorgaben zu Brandschauen geregelt sind, umfassen zum einen die Feuerwehrgesetze der Länder und zum anderen die Landesbauordnungen.
Die Brandschauen werden immer in Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten durchgeführt. In der Regel beauftragen die für die Brandverhütungsschauen zuständigen Gemeinden vereidigte Gutachter, die echte Experten auf diesem Gebiet sind. Viele große Firmen und Einrichtungen haben sogar selbst einen solchen Brandschutzbeauftragten im Team. Dieser darf an den behördlichen Brandschauen im Gebäude teilnehmen.
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Kritischer Blick der Gutachter bei der Brandschau
Bei der Begehung im Rahmen der Brandverhütungsschau werden sämtliche Gebäudebereiche inspiziert und mit Blick auf brandschutztechnische Standards sowie unter Berücksichtigung der Objektnutzung begutachtet.
Sprich: Es wird beispielsweise festgestellt, ob es mehrere Flucht- und Rettungswege gibt, ob Nutzungsarten wie feuergefährliche Arbeiten ausreichend abgesichert und in der betreffenden Anlage aus Brandschutzgründen überhaupt zulässig sind – und ob sämtliche Vorschriften des baulichen Brandschutzes erfüllt sind. Es werden Gefahrenquellen für erhöhte Brandgefahren eruiert und vermerkt. Auch auf Brandlasten haben die Gutachter bei der Brandschau ein kritisches Auge.
Alles in allem geht es bei der Brandverhütungsschau um die Zulässigkeit eines Gebäudes hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes – also der Maßnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs eines Feuers, ob baulich, anlagentechnisch oder organisatorisch.
Bei der Begehung entsteht ein sogenannter Brandschaubericht, in dem die Erkenntnisse der Sachverständigen zusammengefasst werden. Darin sind auch alle Mängel und Kritikpunkte aufgeführt – und im unglücklichsten Fall kann dieser Brandschaubericht die Grundlage sein, ein Gebäude zu schließen.
Lässt man solch eine Begehung hingegen durch einen privaten Brandschutzexperten durchführen, hat man als Gebäudebetreiber noch die Chance, für Abhilfe zu sorgen: Man kann bauliche Brandschutzmängel beheben, notwendige organisatorische Strukturen schaffen und veraltete Anlagen erneuern lassen.
Was kann man als Gebäudebetreiber für den Brandschutz tun?
Der Brandschutz für ein Gebäude hat viele Gesichter und erfordert vielfältige Maßnahmen. Generell unterscheidet man drei Arten: den baulichen, den anlagetechnischen und den organisatorischen Brandschutz. Auf all diesen Ebenen muss man auf der sicheren Seite sein, um das Gebäude betreiben zu dürfen.
Man kann den Brandschutz weiterhin auch in vorbeugenden und abwehrenden – bzw. präventiven und reaktiven – Brandschutz einteilen. Vorbeugender Brandschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die die Entstehung von Bränden verhindern sollen – und abwehrender Brandschutz alle Maßnahmen zur Bekämpfung eines Feuers.
Unter den baulichen Brandschutz fallen sämtliche Themen wie Brandschutzklassen des beim Bau oder der Sanierung verwendeten Baumaterials sowie der Einbau von Brandschutzklappen, Rauchabzügen usw. Ebenso zählen Brandschutztüren- und Fenster dazu.
Der anlagentechnische Brandschutz umfasst sämtliche Anlagen, die im Gebäude zum Einsatz kommen, um Brandgefahren abzuwehren oder Brände zu bekämpfen. Dazu gehören beispielsweise Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen, Rauchmelder, Hitzewarnmelder und so weiter.
Der organisatorische Brandschutz ist die aktivste Form, Brandgefahren in einem Gebäude etwas entgegenzusetzen. Dieser Bereich umfasst Maßnahmen wie Brandwachen, Sicherungsposten, das Erstellen von Brandschutzkonzepten, die Ausbildung von Brandschutzhelfern sowie den Einsatz von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen.
Die wenigsten Gebäudebetreiber können diese Art von Brandschutz aus eigenen Kräften stemmen, zumal für diese Aufgabe Fachleute mit Brandschutz-Ausbildung vorgeschrieben sind. Sie beauftragen daher erfahrene Dienstleister mit Brandschutz-Schwerpunkt wie den Golden Eye Sicherheitsdienst.
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Die verschiedenen Arten von Brandwachen für die Gebäudesicherheit
Brandwachen als Teil des Brandschutzes in einem Gebäude oder einer Anlage können entweder langfristig geplant oder kurzfristig und besonders dringend benötigt werden. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn die örtliche BMA ausfällt und man die Sicherheitslücke im Brandschutz durch professionelle Brandwachen schnellstmöglich schließen muss.
Auch wenn es zu einem Feuer gekommen ist, das erfolgreich gelöscht werden konnte, müssen Brandwachen binnen weniger Stunden aufgestellt werden. In diesem Fall sind die Brandposten dazu da, ein erneutes Aufflammen des Feuers durch verborgene Glutnester zu verhindern.
Der langfristig planbare Brandschutz umfasst zum Beispiel Brandwachen zum Schutz bei feuergefährlichen Tätigkeiten, Brandwachen beim turnusmäßigen, planbaren Austausch der Rauchmelder im Gebäude, Brandsicherheitswachen bei einer Veranstaltung sowie Brandwachen zum Schutz von Bauarbeiten und Baustellen.
All diese verschiedenen Arten von Brandwachen und Brandsicherheitswachen haben ihre Berechtigung. Daher sollte man als Gebäudebetreiber einen erfahrenen Dienstleister beauftragen, der sämtliche der folgenden Brandschutzleistungen abdecken kann:
- Brandwachen während des Ausfalls einer Sprinkler- oder Brandmeldeanlage
- Brandwachen bei Heißarbeiten
- Brandwachen für Baustellen und in Industrieanlagen
- Brandwachen beim Austausch von Rauch- und Brandmeldern
- Brandsicherheitswachen bei einem Event
Wer sollte mit den Brandwachen beauftragt werden?
Um im Brandschutz eines Gebäudes allen Vorgaben zu genügen, ist man als Betreiber auch dafür verantwortlich, dass die für Brandwachen und Co. eingesetzten Leute eine fachliche Eignung für dieses Einsatzfeld mitbringen.
Das heißt, sie müssen mindestens eine Qualifikation als zertifizierte Brandschutzhelfer haben. Ideal ist jedoch, wenn sie darüber hinaus auch ausgebildete Ersthelfer und Evakuierungshelfer sind. Das kann im Ernstfall nämlich den Unterschied machen zwischen kleinem Zwischenfall und echter Katastrophe.
Da die Tätigkeit im Brandschutz und für Brandwachen fachlich sehr anspruchsvoll ist, können nur hochwertige Firmen dies im qualitativ benötigten Rahmen abdecken. Für Gebäudebetreiber ist es daher wichtig, bei der Suche nach einem zuverlässigen Brandschutz-Dienstleister die Spreu vom Weizen zu trennen.
Das ist schon aus Gründen des Versicherungsschutzes essentiell: Kommen ungeeignete Kräfte im Brandschutz zum Einsatz, riskiert man als Gebäudebetreiber den Versicherungsschutz im Brandfall.
Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie bei der Auswahl Ihres Dienstleisters für den Brandschutz in Ihrem Gebäude auf folgende Kriterien achten:
- 24/7 Einsatzbereitschaft und Erreichbarkeit
- Zertifizierter Betrieb (speziell DIN ISO 9001 und DIN 77200)
- Zertifizierte Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer als Einsatzkräfte
- IHK-geprüfter Brandschutzbeauftragter im Unternehmen
- System zur Echtzeit-Überwachung der Brandwachen (Wächtermonitoring)
- Breites Leistungsportfolio mit allen Brandschutz-Leistungen
- Kostenloses Angebot / Kostenvoranschlag
- Schnelle Verfügbarkeit von Brandschutzspezialisten: max. 3h
- Transparente Abrechnung nach Leistungsstunden
Es empfiehlt sich, einen generellen Rahmenvertrag mit einem Brandschutz-Anbieter zu vereinbaren – um im dringenden Bedarfsfall, beispielsweise beim Ausfall einer BMA, direkt einen Profi zur Hand zu haben.
Als zertifiziertes Sicherheitsunternehmen mit einem Schwerpunkt im betrieblichen Brandschutz und allen Arten von Brandwachen kann der Golden Eye Sicherheitsdienst Sie deutschlandweit professionell unterstützen. Damit Ihr Gebäude nicht wegen Brandschutzmängeln zum Problem wird.