Darf ein Sicherheitsdienst Leibesvisitationen durchführen?
Eine Leibesvisitation ist eine delikate Angelegenheit, denn der zuständige Sicherheitsmitarbeiter muss ins persönliche Nahfeld einer Person eindringen. Für viele Menschen ist das mit Stress verbunden. Denn von einem Fremden abgetastet zu werden, ist für viele Menschen nicht einfach.
Dennoch gehören Leibesvisitationen inzwischen zu den häufig anzutreffenden Sicherheitsvorkehrungen. Schließlich kann man nur auf diese Weise wirklich sicherstellen, dass keine unerlaubten Gegenstände oder Ähnliches versteckt eingeschmuggelt werden.
Es wird daher an immer mehr Stellen von Bürgern verlangt, sich einer Leibesvisitation zu unterziehen. Und häufig kommen die Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen für diese Aufgabe zum Einsatz. Denn in bestimmten Einsatzfeldern ist es auch einem privaten Sicherheitsdienst gestattet, eine Leibesvisitation durchzuführen.
Leibesvisitation: In welchen Bereichen ist sie erlaubt?
Wo auch immer man verhindern muss, dass Personen an ihrem Körper gefährliche oder verbotene Gegenstände oder Substanzen einschmuggeln, ist eine Leibesvisitation möglich. Das betrifft so unterschiedliche Bereiche wie die Flughafensicherheit, den Veranstaltungsschutz, die Security in Behörden, die Absicherung von Forschungsstätten und die Firmensicherheit.
Die Voraussetzung für den Einsatz von Leibesvisitationen als Sicherheitsmaßnahme ist, dass man den Bedarf nachweist. Bei der Flughafensicherheit und dem Veranstaltungsschutz lautet die wichtigste Begründung für den Bedarf an dieser Sicherheitsvorkehrung: Abwehr von Terrorgefahren. Denn am Körper können Waffen oder Sprengstoff getragen werden, um diese dann für einen Terrorakt im Flugzeug oder bei einem Event einzusetzen.
Bei der Sicherheit von Firmen und Forschungsstätten dient die Leibesvisitation hingegen eher dazu, das Herausschmuggeln sensibler Daten oder Unterlagen zu verhindern. Und in staatlichen Institutionen und Behörden geht es darum, der gewachsenen Gefahr von Angriffen und Übergriffen gegenüber Behördenmitarbeitern zu begegnen.
Wie läuft eine Leibesvisitation ab?
Bei der Leibesvisitation in Situationen wie Eingangskontrollen bei Veranstaltungen oder Sicherheits-Checks am Flughafen ist die Einwilligung der kontrollierten Person wichtig. Diese wird meist stillschweigend vorausgesetzt, weil man in der Regel anhand derjenigen, die vor einem selbst abgefertigt werden, ziemlich gut erahnen kann, was gleich passieren wird. In manchen Fällen wird auch konkret gefragt, ob man mit der Leibesvisitation einverstanden ist.
Als erstes erfolgt ein Abscannen: Mit einem mobilen Handscanner oder einem festinstallierten Metalldetektor, durch denn man hindurchgeht, checkt das Sicherheitspersonal die Person auf versteckte Gegenstände. Schlägt der Detektor an, wird man gebeten, den Gegenstand hervorzuholen. Dieses Abscannen erfolgt ohne Berührung, der Metalldetektor muss allerdings dicht am Körper entlanggeführt werden.
Im nächsten Schritt kann ein Abtasten notwendig sein: Beim Sicherheitscheck am Flughafen ist dieser Schritt Standard, während er bei anderen Gelegenheiten nur sporadisch zum Einsatz kommt. Beim Abtasten sucht die Sicherheitskraft nach versteckten Gegenständen, die der Metalldetektor nicht angezeigt hat. Wer sehr weite Kleidung trägt, wird sich eher auf ein Abtasten im Zuge der Leibesvisitation einstellen müssen als bei enganliegendem Outfit.
Denn weite Jacken, Pullover, Hosen oder Westen bieten diverse Möglichkeiten zum Verstecken von Waffen, Drogen oder Ähnlichem. Und da in manchen Fällen sehr kleine Gegenstände gesucht werden, muss das Security-Personal beim Abtasten sehr gründlich vorgehen. Denn es darf ihm beispielsweise auch kleiner USB-Stick mit wertvollen Daten nicht entgehen, den ein Besucher aus einer Forschungsstätte oder einem Unternehmen zu schmuggeln versucht.
Im dritten Schritt kann das Durchsuchen stehen: Wurde beim Abtasten etwas verdächtig Erscheinendes entdeckt, greift der Sicherheitsmitarbeiter in die betreffende Tasche – oder bittet die kontrollierte Person um das Vorzeigen des Gegenstandes.
Je nach Anlass der Leibesvisitation können alle drei oder auch nur einzelne der genannten Schritte durchgeführt werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Leibesvisitation
Die Leibesvisitation als Sicherheitsmaßnahme ist in diversen bundes- und landesrechtlichen Regelungen verankert. Dazu gehören die Strafprozessordnung (StPO), das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und das Polizeirecht der Bundesländer. Dabei geht es vorrangig um Leibesvisitationen durch Staatsbedienstete wie Polizisten, die solche Maßnahmen bei Verdacht auf eine Straftat durchführen.
Generell ist festzustellen, dass eine Leibesvisitation immer einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bzw. die Privatsphäre der betroffenen Person darstellt. Die Leibesvisitation muss deshalb immer auf eine rücksichtsvolle Weise durchgeführt werden, die den Betroffenen nicht bloßstellt und seine persönliche Würde berücksichtigt.
Während es für das berührungslose Einsetzen von Metalldetektoren keine geschlechtsspezifischen Vorgaben gibt, lautet die Vorschrift beim Abtasten: Das Abtasten muss immer durch eine Person des gleichen Geschlechts erfolgen.
Sprich: Sobald man die Kontrollierten wirklich physisch berührt, muss man sowohl weibliche wie auch männliche Sicherheitskräfte vor Ort haben. Denn Frauen dürfen nur durch weibliche Sicherheitskräfte abgetastet werden und Männer nur durch männliche Security-Mitarbeiter.
Verweigerung der Leibesvisitation
Es besteht grundsätzlich das Recht, eine Leibesvisitation durch private Sicherheitskräfte zu verweigern. Man kann daher jederzeit – auch wenn die Personenkontrolle schon begonnen hat – seine Einwilligung verweigern bzw. widerrufen.
Die Sicherheitskraft muss dann sofort die Leibesvisitation beenden. Allerdings muss man sich dann auch der Folgen bewusst sein: Der Zugang zur Veranstaltung oder zum Boarding am Flughafen wird verweigert, wenn man die Leibesvisitation ablehnt.
Die Verweigerung einer Leibesvisitation ist übrigens nicht möglich, wenn man durch einen Polizisten wegen Verdachts auf eine Straftat durchsucht werden soll. Das trifft zum Beispiel auch dann zu, wenn man als Ladendieb erwischt wurde und zunächst dem Ladendetektiv eines privaten Sicherheitsdienstes die Durchsuchung verweigert hat: Sobald die Polizei im Spiel ist und der begründete Verdacht auf eine Straftat im Raum steht, kann man die Leibesvisitation nicht mehr verweigern.