Immer mehr Gewalt im öffentlichen Raum: Wie kann man sich selbst schützen?

Immer mehr Gewalt im öffentlichen Raum: Wie kann man sich selbst schützen?

Messerangriffe, Belästigungen, Übergriffe: Aktuell häufen sich die Meldungen über Gewalttätigkeiten und Angriffe im öffentlichen Raum. Ob in Solingen, Regensburg, Mannheim, Kaiserslautern, Hildesheim, Emden oder Mönchengladbach: In allen Regionen der Bundesrepublik sind derartige Meldungen inzwischen an der Tagesordnung.

Prügeleien auf Volksfesten oder in Freibädern, Terrortaten und Messerangriffe auf Bahnhöfen oder Marktplätzen, Übergriffe am Rande von Events oder einfach im Alltag in der Fußgängerzone – die Meldungen über derartige Zwischenfälle verunsichern immer mehr Menschen. Und immer mehr Bürger fragen sich: Wie kann ich mich in solch einem Fall selbst schützen?

 

Das Thema Selbstverteidigung wird im Sommer und Herbst 2024 großgeschrieben – und das bleibt wahrscheinlich auf absehbare Zeit auch so, wenn man sich die gesamtgesellschaftliche Stimmung und Gemengelage so betrachtet. In Großstädten sind zunehmende Bedrohungen ebenso präsent wie in Mittel- und Kleinstädten oder sogar auf dem Dorf. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich jetzt aktiv mit dem Thema Selbstschutz zu beschäftigen.

Da dieses Thema für uns als Sicherheitsdienst zum Arbeitsalltag gehört, geben wir gern einige Tipps und Informationen aus Profi-Perspektive zu den Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverteidigung.

 

Was ist Selbstverteidigung?

Unter Selbstverteidigung versteht man Maßnahmen zur Abwehr eines Angreifers. Dies umfasst ebenso die Abwehr ungebetener aufdringlicher Verehrer in der Disco wie auch die Reaktion auf einen versuchten Taschendiebstahl oder auf einen politisch motivierten Übergriff. Ebenso groß wie die Bandbreite an Gefahren und Gewaltarten ist auch die Palette an Optionen für die Selbstverteidigung.

Der Selbstschutz beginnt schon bei der verbalen Abwehr: Ein deutliches „Nein“ oder „Lassen Sie mich in Ruhe!“ setzt klare Grenzen und kann je nach Einzelfall schon ausreichen, um einen Angreifer abzuwehren. Eskaliert die Situation jedoch und kommt es zu körperlichen Übergriffen und Angriffsversuchen, dann ist auch die Selbstverteidigung mit Gewalt möglich und erlaubt.

 

Hierfür können Kampfsporttechniken, aber auch Selbstverteidigungswaffen zum Einsatz kommen. Derartige Reaktionen fallen unter den Begriff Notwehr. Die Notwehr ist gesetzlich geregelt im § 32 StGB. Sie greift allerdings nur, wenn man sich gegen einen sogenannten rechtswidrigen Angriff wehrt. Sprich: Wird man bei einer Demo als Bedrohung eingestuft und durch die Polizei „angegriffen“, kann man sich nicht auf Notwehr berufen, wenn man gegenüber den Polizisten Gewalt anwendet.

Wichtig in einer Notwehrsituation ist es zudem, trotz der Ausnahmesituation immer darauf zu achten, dass man angemessene Mittel beim Selbstschutz verwendet. Das Stichwort dafür heißt Verhältnismäßigkeit.

 

Was ist im Rahmen der Selbstverteidigung erlaubt?

Wie du mir, so ich dir: Auf diesen einfachen Nenner lässt sich grob herunterbrechen, was im Rahmen des Eigenschutzes erlaubt ist. Man darf also auf einen Angriff in einer Weise reagieren, die der Art und Schwere des Übergriffs angemessen ist. Wird man also beispielsweise von einem Taschendieb geschubst, darf man ihn auf ähnliche Weise abwehren. Man darf ihn jedoch nicht bewusstlos zu Boden prügeln oder Ähnliches. Muss man sich jedoch gegen einen mit einem Messer bewaffneten Angreifer stellen, um einen potenziell tödlichen Angriff abzuwehren, so darf man deutlich härtere Mittel ergreifen, um den Aggressor unschädlich zu machen.

Allerdings raten Experten, eine potenziell gewalttätige Situation anfangs möglichst verbal zu deeskalieren – bzw. dies zumindest zu versuchen. Bevor man einem Angreifer also mit körperlicher Gewalt begegnet ist es sinnvoll, möglichst laut auf die Situation aufmerksam zu machen – beispielsweise mit einem deutlichen, lauten „Lass‘ mich in Ruhe!“

 

In solchen Situationen kann auch ein Taschenalarm sehr hilfreich sein. Das ist ein kleines Gerät, welches auf Knopfdruck einen schrillen Alarmton ausstößt. Die meisten Angreifer werden dann sofort die Flucht ergreifen. Denn solche Täter scheuen in der Regel die Aufmerksamkeit des Umfelds.

Wird man jedoch körperlich bedroht oder gar angegriffen, darf man sich auch mit Gewalt wehren. Experten raten in solchen Momenten dazu, einen Angreifer mit gezielten Schlägen ins Gesicht oder mit Tritten gegen Schienbein oder Knie abzuwehren. Auch Gegenstände und Waffen darf man bei der Notwehr benutzen.

 

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Sicherheitsdienst als Berater für den Selbstschutz

Auch unsere Einsatzkräfte im professionellen privaten Sicherheitsdienst dürfen zur Selbstverteidigung nur die Waffen und Maßnahmen einsetzen, die auch ein normaler Bürger einsetzen darf. Die Sicherheitsmitarbeiter zertifizierter Security-Unternehmen wie Golden Eye Sicherheitsdienst sind selbstverständlich umfassend in Sachen Selbstverteidigung ausgebildet. Dazu gehört neben dem Training von Methoden zur Abwehr von Gewalttätern auch die Kompetenz, genau einschätzen, wie viel Gewalt man selbst ausüben darf.

Denn laut Notwehrrecht muss man auch bei der Selbstverteidigung angemessen agieren – sprich: man darf keine exzessive und übermäßige Gewaltanwendung ausüben. Ansonsten kann man sich nämlich ganz schnell auf der Anklagebank in einem Strafprozess wiederfinden. Allerdings sieht das Gesetz einen Spielraum vor und erkennt an, dass man sich als Normalbürger bei der Notwehr in einer Ausnahmesituation befindet und deshalb unbeabsichtigt Personenschäden verursachen kann.

 

Ein aktuelles Beispiel für solch eine Bewertung ist ein Zwischenfall vor wenigen Wochen auf dem Bahnhof in Kaiserslautern. Dort verletzte eine junge Frau einen zudringlichen Mann bei der Selbstverteidigung mit einem Messer tödlich – ohne dies jedoch beabsichtigt zu haben. Daher wird in diesem Fall nicht wegen Totschlags gegen sie ermittelt, sondern wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge.

Da wir als Sicherheitsdienst tagtäglich mit dem Thema Selbstschutz und Notwehr konfrontiert sind, können wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema auch gern beratend zur Seite stehen.

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Welche Waffen darf man zur Selbstverteidigung verwenden?

Nur in Situationen, in denen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, darf man bei der Selbstverteidigung eine Waffe einsetzen. Da man mit Waffen beim Selbstschutz potenziell schwere Verletzungen verursachen kann, muss die Gefahr entsprechend hoch sein, um den Einsatz der Waffen zu rechtfertigen. Allerdings wird bei der Bewertung von Notwehr-Situationen immer berücksichtigt, dass man als Opfer eines Angriffs unter besonderem Stress steht und daher eine Bedrohung auch überbewerten und entsprechend überreagieren kann.

Kommt beispielsweise eine Gruppe Jugendlicher pöbelnd auf einen Passanten zu, muss dieser aus objektiver Sicht nicht sofort eine Waffe ziehen, sondern könnte auch versuchen, sich der Situation zu entziehen oder die Halbstarken zu beschwichtigen. Doch aus subjektiver Sicht sieht so etwas oft ganz anders aus: Adrenalin schießt durch den Körper, weil man sich einer Bedrohung gegenübersieht, die man nicht wirklich einschätzen kann.

 

Hat man dann noch diverse Vorfälle aus jüngster Vergangenheit im Kopf, bei denen unbeteiligte Dritte durch aggressive Jugendbanden aus keinem ersichtlichen Grund krankenhausreif geschlagen oder gar getötet wurden, ist der Griff zu einer Waffe für die Selbstverteidigung absolut nachvollziehbar.

Es ist daher zwar ratsam, den berühmten kühlen Kopf in einer Notwehrsituation zu behalten – aber es ist verständlich, wenn dies gerade Normalbürgern in solchen Grenzsituationen nicht immer gelingt. Um sich selbst zu schützen, darf man bei der Notwehr auch Waffen einsetzen. Allerdings ist streng geregelt, welche Art von Waffe dafür genutzt werden darf.

 

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Die folgenden Waffen sind für den Selbstschutz in Deutschland zugelassen – mit Einschränkungen:

 

Pfefferspray und Co.:  Was man bei Abwehrsprays zur Selbstverteidigung beachten sollte

Pfefferspray ist als Waffe zur Selbstverteidigung äußerst beliebt. Denn damit kann man Angreifer mit Abstand abwehren und muss nicht in den Nahkampf gehen. Erlaubt sind dafür jedoch nur Sprays, die als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind und nicht weiter als zwei Meter sprühen. Das Abwehrspray sollte schnell erreichbar am Körper getragen werden, beispielsweise in der Handtasche oder Hosentasche.

Eingesetzt werden sollte solch ein Spray nur als Reaktion auf einen Angriff – und nicht, um einen gefühlt drohenden Angriff abzuwehren. Denn das Spray kann Verletzungen und Schädigungen der Schleimhäute verursachen. Und der unprovozierte Einsatz könnte als Körperverletzung gewertet werden.

 

Messer, Schlagstock und Co.: Die verschiedenen Waffen für die Selbstverteidigung

Einige Waffen zum Selbstschutz sind als solche gar nicht erkennbar, wie beispielsweise Tactical Pens und Sicherheitsregenschirme. Andere, wie Messer oder Elektroschockgeräte, sind klar als Waffe identifizierbar. Der Einsatz ist bei allen Waffenarten zur Selbstverteidigung nur mit Einschränkungen erlaubt.

Hinzu kommt, dass die meisten Waffen spezielles Training erfordern, um sie sicher zu führen. So sollte man einen Schlagstock oder ein Kubotan nur zum Selbstschutz dabeihaben, wenn man in deren Einsatz umfassend trainiert ist. Das trifft auf Durchschnittsbürger eher nicht zu – im Gegensatz zu den Mitarbeitern privater Sicherheitsunternehmen, die im Umgang mit sämtlichen Waffenarten geschult werden. Wer eine Schreckschusspistole für die Selbstverteidigung mitführen möchte, benötigt dafür übrigens einen kleinen Waffenschein.

 

Welche Waffen sind zur Selbstverteidigung erlaubt

Welche Waffen sind zur Selbstverteidigung erlaubt

 

Der Einsatz von Waffen für die Selbstverteidigung ist nur in Ausnahmefällen zu empfehlen. Denn wenn man eine Waffe zieht, kann das zur Eskalation der Situation beitragen – weil das Gegenüber sich plötzlich bedroht sieht und seinerseits die Lage eskaliert, um die Bedrohung abzuwehren. Experten empfehlen daher, nur dann im Selbstschutz mit Waffen zu agieren, wenn man ganz klar gewalttätig angegriffen wird und eine deutliche Gefahr für das eigene Wohlergehen besteht.

 

Ist Selbstverteidigung auch bei Diebstahl erlaubt?

Bei einem Diebstahl, z. B. einem Taschendiebstahl auf offener Straße oder einem Einbruch in eine Wohnung, richtet sich der Angriff ja nicht gegen die eigene oder eine andere Person, sondern gegen Besitztümer. Doch auch gegen solche Angriffe ist Selbstverteidigung erlaubt. Denn man darf sein Eigentum durchaus gegen Diebe verteidigen. Hier spielt allerdings die Verhältnismäßigkeit eine besonders wichtige Rolle. Man sollte einen Dieb also nicht mit unverhältnismäßig starker Gewaltanwendung aufhalten bzw. angreifen.

Was in diesem Zusammenhang jedoch eine Rolle spielen kann, ist die sogenannte Festnahme nach Jedermannsrecht. Sie ist auch als „Bürgerfestnahme“ bekannt und in § 127 StPO geregelt. Die Festnahme nach Jedermannsrecht erlaubt es jedem Bürger, einen dringend Tatverdächtigen festzusetzen, der zu fliehen versucht oder eine Gefahr darstellt. Wenn er sich weigert, sich mittels eines Personalausweises oder eines ähnlichen Dokuments auszuweisen, darf man den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

 

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Wo kann man Selbstverteidigung lernen?

Um sich in potenziellen Verteidigungssituationen sicherer zu fühlen, kann sich ein Selbstverteidigungskurs lohnen. Darin werden Taktiken, Handgriffe und Strategien vermittelt, um sich körperlich und verbal gegen einen Angreifer zu verteidigen. Solche Kurse werden von privaten Firmen angeboten, aber auch von Volkshochschulen und ähnlichen Trägern sowie online.

Wenn man als professionelle Sicherheitsfachkraft arbeitet, erhält man derartige Schulungen im Rahmen der Ausbildung. Auch regelmäßige Auffrischungen zum Thema Deeskalation und Selbstschutz sind in dieser Branche Pflicht – und werden zumindest von hochwertigen zertifizierten Anbietern wie dem Golden Eye Sicherheitsdienst auch sehr ernst genommen.