34a Sachkundeprüfung
Was ist die Sachkundeprüfung 34a?
Die Sachkundeprüfung 34a ist der Nachweis, dass man die Qualifikation als Sicherheitsfachkraft mitbringt. Nur mit bestandener Sachkundeprüfung darf man professionell im Sicherheitsgewerbe arbeiten.
Als Auftraggeber eines Sicherheitsdienstes sollte man sich den Nachweis geben lassen, dass alle Einsatzkräfte die Sachkundeprüfung nach §34a erfolgreich bestanden haben. Wer die Prüfung bestanden hat, bekommt den sogenannten 34a-Schein.
34a: Namensgeber des 34a-Scheins
Der 34a-Schein in der Security verdankt seinen Namen dem § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Denn im § 34a GewO ist formuliert, das man nur dann als Sicherheitsfachkraft arbeiten darf, wenn man die dafür notwendige Sachkundeprüfung bestanden hat.
Konkret lautet die Festlegung: „Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. […] Der Gewerbetreibende [Sicherheitsdienst] darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen (Wachpersonen) beschäftigen, die […] durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind.“
Diesen Nachweis des Fachwissens kann man als Sicherheitsfachkraft nur mit dem 34a-Schein erbringen.
Wer braucht die Sachkundeprüfung 34a?
In vielen Einsatzfeldern als Sicherheitsdienst ist die erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung 34a vorgeschrieben. Nur dann darf man als Security-Einsatzkraft arbeiten. Diese Vorschrift ist im § 34a der Gewerbeordnung zu finden. Seriöse Sicherheitsunternehmen beschäftigen ausschließlich Personen, die den 34a-Schein besitzen.
Wie erhält man den 34a-Schein?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a zur Erlangung des 34a-Scheins wird von den IHKs durchgeführt. Sie umfasst eine mündliche und schriftliche Prüfung. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und der mündliche 15 Minuten pro Prüfling.
Vorbereitungskurse für die Sachkundeprüfung nach § 34a
Um die Prüfung zu bestehen, ist vorab ein Vorbereitungskurs sinnvoll, der je nach Kursanbieter eine Dauer von 4-8 Wochen innehat. Unterrichtseinheiten umfasst. Der Unterricht kann sowohl vor Ort wie auch remote über eine Online-Schulung erfolgen. Dabei werden sämtliche notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen unterrichtet.
Die Inhalte gehen von Rechtsvorschriften für die Security über das Verhalten in Gefahrensituationen bis zum Datenschutz. Auch Fachinhalte zum Strafrecht, Gewerberecht und Bürgerliches Gesetzbuch sind Teil dieser Ausbildung.
Man kann die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO zwar auch ohne vorherigen Kurs versuchen, falls man sich bereits sattelfest zu allen Security- und Rechtsthemen fühlt. Doch selbst für Fachleute, die nach längerer Abwesenheit wieder ins Sicherheitsgewerbe einsteigen möchten und dafür einen aktuellen Sachkunde-Nachweis benötigen, ist ein Auffrischungskurs immer sinnvoll. Denn die Inhalte der Ausbildung nach § 34a werden immer wieder den aktuellen Gegebenheiten und Veränderungen in der Sicherheitsarbeit angepasst.
Allein schon durch die Tatsache, dass sich ständig Gesetzesvorgaben und Vorschriften ändern und erweitern, mit denen man es bei der Sicherheitsarbeit zu tun hat, ist ein aktueller § 34a-Kurs sinnvoll.
Folgende Themenfelder werden bei den Schulungen und der Sachkundeprüfung nach §34a GewO abgedeckt:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienst
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
In all diesen Themenfeldern sollte man sattelfest sein, wenn man sich für die Sachkundeprüfung nach §34a GewO anmeldet. Denn die Prüfung ist mit Kosten verbunden – und wer durchfällt, muss in einem neuen Anlauf erneut die Prüfungsgebühren bezahlen.
Prüfung nach § 34a als Basis-Ausbildung für die Security
Wer die Sachkundeprüfung 34a besteht, bekommt ein Zertifikat, welches ihm die Arbeit als Sicherheitsfachkraft erlaubt. Dies ist der sogenannte Sachkundenachweis nach §34a. Man darf damit in allen Security-Einsatzfeldern arbeiten – vom Werkschutz über den Veranstaltungsschutz und Patrouillendienste bis zum Objektschutz.
Für manche Einsatzfelder benötigt man zusätzlich zur Sachkundeprüfung nach § 34a jedoch noch weitere Qualifikationen. Das ist beispielsweise beim Personenschutz, bei Brandwachen oder bei der Arbeit als Ladendetektiv der Fall.
Kosten für die Bescheinigung nach § 34a
Je nachdem, in welchem Umfang man sich mittels eines Kurses auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorbereitet, muss man mit Kosten zwischen 250 und 500 Euro rechnen, um den 34a-Schein zu bekommen.
Die Kosten für den fachlichen Nachweis nach § 34a setzen sich aus Prüfungskosten und Kursgebühren zusammen. Die Kosten für die Prüfung zum 34a-Schein ohne Schulung liegen bei etwa 200 Euro. Viele Aspiranten benötigen mehrere Anläufe, um die Prüfung zu bestehen. In manchen Regionen liegt die Durchfallquote bei 50 bis 70 Prozent.
Wer dazu berechtigt ist, kann die Kosten für die Security-Ausbildung nach § 34a über einen Bildungsgutschein abdecken. Solche Bildungsgutscheine werden durch Leistungsträger wie die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder auch die Rentenversicherung ausgestellt.
Welche Voraussetzungen braucht man, um die Sachkundeprüfung 34a durchzuführen?
Einen 34a-Schein bekommt man nur, wenn man keine Vorstrafen hat und volljährig ist. Nur dann wird man überhaupt zur Sachkundeprüfung zugelassen. Man braucht also ein aktuelles Führungszeugnis, wenn man die Prüfung nach § 34a beantragt. Gegebenenfalls kann es zudem nötig sein, deutsche Sprachkenntnisse durch Vorlegen einer B1-Bescheinigung nachzuweisen. Der Nachweis nach Kompetenzniveau B1 belegt die nötigen Deutschkenntnisse, die man für einen professionellen Security-Job braucht.