Bewaffnete Security: In welchen Einsatzfelder kommen bewaffnete Sicherheitskräfte zum Einsatz?
Die bewaffnete Security, also der Einsatz bewaffneter privater Sicherheitskräfte, ist in vielen Bereichen anzutreffen. Um private Sicherheitsmitarbeiter mit Waffen auszustatten, gibt es allerdings hohe gesetzliche Hürden.
Bei der bewaffneten Security geht es zum einen darum, die Sicherheitskräfte wehrhafter zu machen – was angesichts steigender Bedrohungslagen oft notwendig ist. Zum anderen wirkt bewaffnetes Sicherheitspersonal auch besonders abschreckend auf potenzielle Angreifer und Störenfriede. Allerdings erfordert das Tragen von Waffen im Dienst bei einem Sicherheitsunternehmen auch ein besonders hohes Verantwortungsbewusstsein. Daher darf längst nicht jede Sicherheitsfachkraft bewaffnet zum Einsatz geschickt werden.
Wir stellen die Einsatzfelder für private bewaffnete Security vor und geben Hintergrundinfos zu den Voraussetzungen, die man als Sicherheitsdienst dafür erfüllen muss.
Bewaffnete Security: Voraussetzungen für das Tragen von Waffen bei Sicherheitsdiensten
Die gesetzlichen Vorgaben, um bei Einsätzen als Sicherheitsdienst eine Waffe tragen zu dürfen, sind streng. In § 4 des Waffengesetzes (WaffG) sind die Voraussetzungen festgeschrieben, die man erfüllen muss, um im Dienst eine Waffe zu tragen. Neben einem Mindestalter von 18 Jahren ist darin auch vorgeschrieben, dass die Einsatzkraft eine Sachkundeprüfung bestanden haben muss, die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung zum Einsatz einer Waffe besitzen muss und es einen konkreten Bedarf an bewaffneter Security im jeweiligen Sicherheits-Einsatz geben muss. Zudem muss ein bewaffneter Sicherheitsmitarbeiter eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen, bevor er die Waffe im Dienst tragen darf.
Die notwendige Sachkunde für das Tragen einer Schusswaffe muss durch das erfolgreiche Bestehen der Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG nachgewiesen werden. Dieser Prüfung gehen umfassende Theorie- und Praxisunterrichtseinheiten voraus. Es versteht sich zudem von selbst, dass man für die Arbeit als bewaffnete Security ein lupenreines Führungszeugnis vorlegen muss.
Zusätzlich benötigt man einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte (WBK) für die Arbeit als bewaffnete Security. All diese Kriterien zeigen, dass es in Deutschland mit viel Aufwand verbunden ist, als Sicherheitsmitarbeiter bewaffnet im Einsatz zu sein. Und selbst, wenn man sämtliche personengebundenen Voraussetzungen wie Waffenschein, bestandene Waffensachkundeprüfung, einwandfreies Führungszeugnis und bestandene psychologische Prüfung mitbringt, darf man noch lange nicht bei jedem Auftrag eine Schusswaffe tragen.
Denn die bewaffnete Security ist nur dann erlaubt, wenn das jeweils zuständige Sicherheitsunternehmen nachweisen kann, dass bei einem Einsatz erhöhte Gefährdung besteht. Nur dann sieht der Gesetzgeber nämlich die Bewaffnung privater Sicherheitskräfte als gerechtfertigt an.
Regelmäßiges Training ist Pflicht für bewaffnete Security
Das Tragen und Einsetzen von Waffen in der Arbeit beim Sicherheitsdienst ist nichts, was man sich einmal erarbeitet und dann immer nutzen darf. Vielmehr ist es Vorschrift, dass bewaffnetes Sicherheitspersonal regelmäßig Schulungen und Trainings erhält und stets aufs Neue den professionellen Umgang mit der Waffe nachweisen muss. Mindestens einmal pro Quartal sind derartige Auffrischungen durch Schießtrainings Vorschrift. Die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG muss jährlich erneuert werden.
Beim Training bewaffneter Sicherheitskräfte spielt auch die spezielle Gefahr eine Rolle, die sich nicht trotz, sondern wegen des Vorhandenseins von Schusswaffen ergibt: Denn die üblicherweise in einem Halfter am Körper getragenen Waffen sind zwar in erster Linie für den jeweiligen Security-Mitarbeiter erreichbar.
In einer Nahkampf-Situation, also beispielsweise bei einer Rangelei mit Störenfrieden oder bei Handgreiflichkeiten durch Aggressoren, kann die Waffe jedoch auch in Reichweite von Gegnern gelangen. Daher müssen bewaffnete Sicherheitskräfte bei der Security-Arbeit besondere Umsicht walten lassen – ansonsten besteht die Gefahr, dass sie plötzlich mit ihrer eigenen Waffe bedroht werden und eine ohnehin gefährliche Situation noch riskanter wird.
Es kann aus diesem Grund beispielsweise sogar die sicherere Lösung sein, in einer erwartbar turbulenten Situation lieber auf die Bewaffnung zu verzichten. Wenn es beispielsweise um den Personenschutz im Rahmen von Protestkundgebungen und ähnlichen Veranstaltungen geht, muss der Sicherheitsdienst genau abwägen, ob bewaffnetes Sicherheitspersonal in diesem Einsatzfeld die Risikolage eventuell sogar verschlimmert.
Denn überall dort, wo es absehbar zu Situationen kommen wird, in denen die Sicherheitskräfte dicht an dicht mit unberechenbaren Veranstaltungsteilnehmern agieren müssen und sogar von aufgebrachten Menschen eingekesselt werden könnten, ist die Ausrüstung mit Schusswaffen oft nicht die beste Idee. In solchen Fällen sollte statt bewaffneter Security lieber die Zahl an Einsatzkräften erhöht werden, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne
Einsatzfelder für die bewaffnete Security durch einen Sicherheitsdienst
Für bewaffnetes Sicherheitspersonal gibt es an vielen Stellen Bedarf. Vor allem die gestiegenen Sicherheitsrisiken in vielen Bereichen machen ein Umdenken nötig. Denn immer mehr Kriminelle haben inzwischen jeden Respekt vor Autoritäten verloren – und sind zudem immer häufiger selbst bewaffnet, beispielsweise bei professionellen Einbrüchen.
Auch in Einsatzfeldern wie dem Personenschutz ist bewaffnete Security häufig anzutreffen. Dort gilt es, hohen Gefahren für Leib und Leben der Schutzpersonen eine wirksame Sicherheitsarbeit entgegen zu setzen. Immer häufiger bedeutet das, auf bewaffnete Personenschützer zu setzen.
Einsatzfelder für bewaffnete Security durch private Sicherheitsdienste:
Bewaffneter Personen- und Begleitschutz: Schutz gegen lebensbedrohliche Risiken
Das Einsatzfeld, in dem man bewaffnete Sicherheitskräfte häufiger antrifft, ist der Personenschutz. Denn manche Schutzpersonen sind besonders großen Risiken ausgesetzt und bedürfen deshalb eines besonders umfangreichen Schutzes.
Während der bewaffnete Personenschutz für ranghohe Politiker auf Staatsführer- oder Bundesebene seit Jahren zur Norm gehört, ist er heute auch in vielen anderen Fällen nötig. Denn immer mehr „Personen der Zeitgeschichte“ stehen im öffentlichen Rampenlicht und müssen gegen Angriffe geschützt werden – von Lokalpolitikern über Influencer bis hin zu Mitgliedern von NGOs.
Das hat auch mit veränderten gesellschaftlichen Normen und Verhaltensweisen zu tun. Niemals vorher gab es beispielsweise derart viele Menschen, die sich aufgrund ihrer persönlichen Meinungsäußerungen oder bestimmter Aktivitäten mit Morddrohungen konfrontiert sahen. Durch die sozialen Medien ist es heute geradezu zum „Volkssport“ geworden, Menschen wegen Nichtigkeiten aus der Anonymität der Netzwerke heraus den Tod an den Hals zu wünschen. Leider sind manche dieser Drohungen bitter ernst gemeint – und machen für die Betroffenen den verstärkten Personenschutz nötig, wofür auch bewaffnete Personenschützer eine zunehmend wichtige Rolle spielen.
Es ist allerdings das oberste Ziel bei der Arbeit im Begleit- und Personenschutz, es erst gar nicht zum Einsatz von Waffengewalt kommen zu lassen. Denn professionelle Personenschützer sind darauf trainiert, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren, bevor es zu einer Eskalation oder einem Übergriff kommt. Die Bewaffnung von Personenschützern kann allerdings einen abschreckenden Effekt auf potenzielle Angreifer haben und so dazu beitragen, dass bedrohliche Situationen gar nicht erst entstehen.
Bewaffneter Objektschutz in Deutschland
Neben dem bewaffneten Personenschutz ist der bewaffnete Objektschutz das Einsatzfeld für Sicherheitsunternehmen, in dem der umfangreichste Bedarf an zusätzlicher Absicherung durch bewaffnete Sicherheitskräfte besteht.
In der Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung, die jedem Einsatz im Objektschutz voraus gehen sollte, sind die konkreten Sicherheitsrisiken für ein Gebäude, eine Anlage oder Einrichtung erkennbar. Anhand dieser Risikoeinschätzung wird schnell deutlich, ob man auf den unbewaffneten oder den bewaffneten Objektschutz setzen sollte.
Der bewaffnete Objektschutz kommt vor allem in Bereichen zum Einsatz, wo es hohe Werte zu schützen gilt, die Straftäter anziehen könnten. Auch in Objekten, in denen der Schutz von Menschenleben auf der Agenda steht, sind bewaffnete Objektschützer in manchen Fällen die bessere Wahl. Hinzu kommen Bereiche, in denen die Terrorgefahren sehr hoch sind.
Typische Einsatzfelder für den bewaffneten Objektschutz sind beispielsweise die Objektbewachung in Atomkraftwerken, in Forschungseinrichtungen sowie in Synagogen, Konsulaten und ähnlichen Anlagen.
Bewaffnete Nachtwachen
In der Nacht sind bestimmte Sicherheitsrisiken deutlich erhöht. Das betrifft vor allem Gefahren wie Einbrüche und Vandalismus. Denn Einbrecher und Vandalen agieren bevorzugt im Schutz der Dunkelheit. Entsprechend höher ist die Gefährdungsstufe bei Nachtwachen im Vergleich zum Wachschutz am Tage in vielen Bereichen.
Daher kann es sinnvoll sein, tagsüber unbewaffnete Wachleute auf einem Gelände oder in einer Einrichtung zu haben, die Nachtwachen aber mit Waffen auszustatten.
Bewaffnete Baustellenbewachung
Beim Thema Baustellensicherheit zeigen sich beunruhigende Tendenzen: Die Straftäter werden immer dreister und rücksichtsloser und gehen immer gewalttätiger vor. So gibt es Baustellendiebe, die mit schweren Fahrzeugen durch den Bauzaun „brettern“, ihre Ladefläche mit hochwertigen Baustoffen oder Geräten voll machen und in kürzester Zeit wieder verschwinden – und ein Feld der Verwüstung hinterlassen. Nicht selten sind diese Kriminellen auch zu Gewalttätigkeiten gegenüber Wachschutzkräften bereit, die für die Baustellenbewachung vor Ort sind.
Als Reaktion auf die gestiegenen Bedrohungen kann es sinnvoll sein, die Sicherheitskräfte auf Baustellen zumindest in der Nacht zu bewaffnen. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass der bewaffnete Baustellenbewachung deutlich kostenintensiver ist als die unbewaffnete Baustellenbewachung.
Bewaffnete Transporte
Oftmals auch als bewaffneter Begleitschutz bezeichnet, ist die Absicherung sensibler oder wertvoller Lieferungen und Transporte durch bewaffnete Sicherheitskräfte in vielen Bereichen sinnvoll. Geldtransporte beispielsweise wagen sich selten ohne bewaffnete Security auf die Straße.
Als Sicherheitsdienst stellt man in diesem Einsatzfeld meist nicht nur die bewaffneten Begleitschützer, sondern auch speziell ausgebildete Fahrer. Denn es ist wichtig, dass die Wachleute bei bewachten Transporten ein starkes, eingespieltes Team sind – weil sich jeder Sicherheitsmitarbeiter im Fall eines Überfalls hundertprozentig auf seine Teampartner verlassen können muss.
Kostenunterschiede zwischen bewaffneter und unbewaffneter Security
In allen Einsatzfeldern gilt: Die unbewaffnete Security ist kostengünstiger als die bewaffnete Security. Das erklärt sich allein schon durch den erhöhten Aufwand, den ein Sicherheitsunternehmen für die Ausbildung und das laufende Training von bewaffnetem Sicherheitspersonal betreiben muss. Hinzu kommen Ausgaben für zusätzliche Ausrüstung und erhöhten Planungsaufwand.
Es ist daher empfehlenswert, nur dann auf bewaffnete private Sicherheitskräfte zu setzen, wenn es aus Gründen der individuellen Gefährdungslage unumgänglich ist.
Gern unterstützen wir Sie bei der passgenauen Planung und Umsetzung Ihrer Security in allen Einsatzfeldern. Als zertifiziertes Sicherheitsunternehmen ist der Golden Eye Sicherheitsdienst Ihr starker Partner in ganz Deutschland!
Unsere neuesten Beiträge
Leibesvisitation: Darf der Sicherheitsdienst mich anfassen?
Was ist ein Mall Guard – und welche Rolle spielt er bei der Security im Einkaufszentrum?
Berufsverbot im Sicherheitsdienst: Wer darf nicht als Security arbeiten?
Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft: Was kostet sie und was leistet sie?
Wie lange muss eine Brandwache dauern?
Wie kann ein Sicherheitsdienst als Fahrkartenkontrolleur eingesetzt werden?
Unsere Standorte
Unsere Kunden schätzen nicht nur die hohe Qualität der Sicherheitsdienstleistungen. Vielmehr auch die Flexibilität, welche wir bundesweit garantieren.
- Hauptniederlassung Frankfurt (Maßbornstraße 17, 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9819-0071)
- Niederlassung Berlin (Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, Tel.: 030-46999-3926)
- Niederlassung Hamburg (Große Bleichen 1-3, 20354 Hamburg, Tel.: 040-8090-346105)
- Niederlassung Hannover (Georgstraße 38, 30159 Hannover, Tel.: 0511-9362-1192)
- Niederlassung Köln (Hohenzollernring 57, 50672 Köln, Tel.: 0221-6502-8584)
- Niederlassung München ( Karlsplatz 3, 80335 München, 089-2555-7380)
- Niederlassung Nürnberg (Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg, Tel.: 0911-4775-3376
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Ihre Sicherheit ist bundesweit unser Job!